Flexible Gestaltung

Design-Freiheit

Die Extended Template Technology (XTT) im TIMETOWEB CMS ermöglicht die völlig freie Gestaltung. Ihre Corporate Design Vorgaben sind relevant, sonst nichts! Das TIMETOWEB CMS ermöglicht eine schnelle und übersichtliche Gestaltung der Website durch den effektiven, wiederverwendbaren und leicht wartbaren Einsatz von HTML-Bausteinen. Mit der XTT können Sie HTML-Templates auch für große Websites mit zahlreichen Templates und mehreren Sprachen redundanzfrei verwalten. Mittels der Replacement-Tags können Fragmente einer Webseite dynamisch berechnet und formatiert werden.

Informationen ohne Hindernisse: technische Barrierefreiheit Geeignet für diverse Ausgabegeräte, für diverse Browser, Suchmaschinen-optimiert

Frames, Grafiken in der Navigation und ein nicht aufgeräumter HTML-Quelltext erschweren auch den Suchmaschinen die richtige Interpretation Ihrer Website. Feste Bildschirmauflösung und fest definierte Schriftgrößen verhindern nicht nur das Lesen der Website für Menschen mit Sehschwächen, sondern auch die Darstellung der Website in PDAs. JavaScript-Verwendung bei z.B. DHTML-Menüs verhindern das Navigieren der Website in PDAs, bei sehr sicherheitssensiblen Anwendern ohne aktiviertem JavaScript und in Screen Readern gleichermaßen.

W3C Empfehlungen

Die korrekte Darstellung und Funktion der Website in unterschiedlichen Browsern auf unterschiedlichen Betriebssystemen gelingt am besten, wenn der HTML-Quelltext den Empfehlungen des World Wide Web Consortium (W3C) entspricht. Weit über 90% der Unternehmenswebsites entsprechen, häufig aufgrund eines veralteten Content Management Systems, nicht den W3C Empfehlungen. Damit verschenken die Unternehmen viel Potential: Die Kriterien sind die Schnelligkeit im Seitenaufbau, die Benutzerfreundlichkeit und die "Lesbarkeit" der Website mit unterschiedlichen Browsern, PDAs, durch Suchmaschinen und für Menschen mit Sehschwächen.

Barrierefreiheit - Web Accessibility Initiative

Barrierefreiheit (engl. Web Accessibility) ist nur etwas für Ministerien und Behörden. Die sind gesetzlich verpflichtet ihre Webseiten auch für Menschen mit Sehbehinderungen oder Blinde mit "Screen Readern" zugänglich zu machen. Alle anderen Websites von Unternehmen bedürfen keiner Veränderung. Richtig? Falsch!

Barrierearme Websites

Barrierefreiheit betrifft tatsächlich in erster Linie die staatlichen Einrichtungen, die Grundsätze der Barrierefreiheit sind jedoch auch für Wirtschaft-Unternehmen höchst relevant. Seit Ende des Jahr 2005 sind die deutschen Behörden und Gemeinden verpflichtet, ihre Internet-Angebote barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit ist keine Sonderanforderung für sehbehinderte Menschen, die aller meisten Anforderungen sind auch für sehende Menschen positiv und sinnvoll. Barrierearme Websites lassen sich mit dem richtigem Content Management System ohne großen Mehraufwand realisieren.

TIMETOWEB Content Management
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