Bericht
(Lesemodus)
Berichtsbezeichnung:
Universitäten\Tunisie






Stichwort Index:


Aktuelle Version:

1
 
Universität Tunis. Deutsch-tunesisches Kulturabkommen



Ministerium für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

An die Durchwahl
Hochschulen 896- 4290
im Geschäftsbereich
des Ministeriums Datum
für Wissenschaft und Forschung 28. Juli 1994
des Landes Nordrhein-Westfalen




I C 3 - 0711 -


Betr.: Deutsch-tunesisches Kulturabkommen
Anlg.: - 2 -


Als Anlage übersende ich Ihnen in der o.a. Angelegenheit das Protokoll und den Bericht des Ländervertreters zur Kenntnisnahme.

Insbesondere weise ich auf Ziffer I.2.1-2 und Ber. LV: Hochschulzusammenarbeit und -partnerschaften, Austausch von Forschern und Lehrenden, Ziff. I.2.6 und Ber. LV: Fachhochschulstipendienprogramm, Ziff. I.2.7: Tunesische Stipendien für Arabischkurse und Ber. LV Seite 4: Ausgrabungscamps hin.

Im Auftrag


(Birgit Haneklaus)







Protokoll der
12. Sitzung des Gemischten Deutsch-Tunesischen
Kulturausschusses
vom 20. bis 22. Juni 1994 in Tunis









2. Hochschulwesen und Forschung

2.1 Beide Seiten fördern weiterhin den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen ihren Hochschulen, Forschungsinstituten und Forschungsstiftungen und ermutigen sie, Übereinkünfte und Abkommen zu trennen, die eine aktive und erfolgreiche Zusammenarbeit vorantreiben.

2.2 Im Rahmen der Zusamrnenarbeit zwischen den Hochschulen organisieren beide Seiten Aufenthalte für Forscher und Lehrer, darnit sie Erfahrungen austauschen und gemeinsame Forschungsarbeiten durchführen können.

2.3 Die deutsche Seite erklärt sich bereit, der tunesischen Seite unter Inanspruchnahme der Programme des DAAD Hochschullehrkräfte der ingenieur-, natur- und geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen im Rahmen der beiderseitigen finanziellen Möglichkeiten nach Maßgabe der tunesischen Wünsche für Kurzzeit-(1-3 Monate) sowie für Langzeitdozenturen (2-5 Jahre) zu vermitteln. Die tunesische Seite übernimmt dabei die landesübliche Vergütung für einen Hochschullehrer. Die deutsche Seite zahlt einen Aufstockungsbetrag.





2.4 Beide Seiten würdigten die gute Zusammenarbeit bei dem vom DAAD betreuten tunesischen Regierungsstipendiaten-Programm und sprachen sich für eine Fortsetzung im bisherigen Umfang aus.

2.5 Die tunesische Seite begrüßt die Tätigkeit des DAAD-Lektors der Germanistik-Abteilung der Universität Tunis.

2.6 Die tunesische Seite wünscht im Hinblick auf die große Bedeutung dieses Programmes für Tunesien dringend die Wiederaufnanme des Fachhochschulstipendien-Programms. Die deutsche Seite nimmt diesen dringenden Wunsch zur Kenntnis und wird ihn den zuständigen deutschen Stellen übermitteln.

2.7 Die tunesische Seite gewährt der deutschen Seite jährlich

2.8 Die deutsche Seite stellt der tunesischen Sieite über den DAAD Postgraduierten-Stipendien (verlängerbare Jahresstipendien) für besonders qualifizierte Bewerber, die ein Diplom d' Etudes Approfondies (DEA) vorzuweisen haben, zur Verfügung und weist in diesem Zusammenhang auf die Promotionsförderung im Sandwich-Programm hin. Der DAAD regt an, diese Stipendien im Rahmen des Sandwich-Systems zu vergeben, wenn die Bedingungen dafür bei beiden Partnern vorhanden sind.
2.9 Qualifizierte, promovierte tunesische Nachwuchswissenschaftler aller Fachgebiete können sich um ein Forschungsstipendium bei der Alexander-von-Humboldt-Stiftung bewerben. Im Zusammenhang rnit der Vergabe können auch Sprachstipendien in Deutschland finanziert werden.

2.10 Die deutsche Seite stellt wissenschaftlichen tunesischen Einrichtungen im Sinne der Forschungsförderung auf Antrag wissenschaftliche Literatur deutscher Autoren zur Verfügung.






VIII. Allgemeine Bestimmungen


1.1 Beide Seiten stimmen darin überein, daß die in diesem Protokoll aufgeführten Maßnahmen Frauen und Männer aller gesellschaftlichen Bereiche und aller Bevölkerungsgruppen beider Länder offenstehen.

1.2 Beide Seiten sind sich einig, daß die Kosten grundsätzlich entsprechend den internationalen Gepflogenheiten (Übernahme der Reisekosten durch das Entsendeland, Übernahme der Aufenthaltskosten durch das Aufnahmeland etc.) getragen werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

1.3 Beide Seiten vereinbaren, die nächste Sitzung der Gemischten Kommission in Deutschland abzuhalten. Ort und Datum werden auf diplomatischem Wege festgelegt.


Dieses Protokoll wird in zwie Urschriften, in deutscher und französischer Sprache, die gleichermaßen verbindlich sind, ausgefertigt.


Tunis, den 22. Juni 1994



Für die deutsche Seite: Für die tunesische Seite:



12. Sitzung des Gemischten Deutsch-Tunesischen Kulturausschusses
vom 20.-22. Juni 1994 in Tunis



Delegation der Bundesrepublik Deutschland


Herr Dr. Peter Truhart, Gesandter
Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, Bonn, Delegationsleiter

Frau Dr. Irene Fellmann,
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Herr Wolfgang Seiwert
Vortragender Legationsrat, Kulturabteilung des Auswärtigen Amts, Bonn

Herr Dr. Peter Buschmann
1. Sekretär der Bundesrepublik Deutschland in Tunis

Herr Alfred Walter
Leiter des Goethe-Instituts Tunis

Frau Ilse Maquet
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis





12. Sitzung des Gemischten Deutsch-Tunesischen Kulturausschusses
vom 20.-22. Juni 1994 in Tunis



Delegation der Republik Tunesien


Botschafter Abdelhamid Ben Messaouda
Director für die Beziehungen zu den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union
Außenministerium

Herr Mahjoub Lamti
Referatsleiter, Internationale Kooperation
Außenministerium

Herr Mohamed Mhadhbi
Außenministerium

Herr Nedjmeddine Lakhal
Außenministerium

Herr Lazhar Hamzaoui
Leiter Internationale Kooperation
Ministerium für Erziehung und Wissenschaft

Frau Jalila Tounsi
Ministerium für Erziehung und Wissenschaft

Frau Laila Bellalouna
Direktorin Internationale Zusammenarbeit
Kulturministerium

Frau Nejia Harguem
stellvertretende Referatsleiterin
Gesundheitsministerium

Frau Raoudha Assel
Ministerium für Jugend- und Kinderfragen

Frau Amina Belkhoja
Leiterin Internationale Kooperation
Staatssekretariat für das Informationswesen

Herr Salem Saada
stellvertretender Referatsleiter
Staatssekretariat für das Informationswesen




SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ Bonn, den 6. Juli 1994
DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER 53113 Nassestraße 8
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 53012 Postfach 22 40
Tel: (0228) 501-227
Az.: IV B - 1221-31 Fax (0228) 50 13 01
Tx 886587 kmk d
Bei Antwort bitte angeben





Bericht der Landervertreterin über die

12. Sitzung des Gemischten deutsch-tunesischen

Kulturausschusses, 20. - 22'. Juni 1994, Tunis





Vom 20. - 22. Juni 1994 fand in Tunis die 12. Sitzung des Ständigen Gemischten Ausschusses zur Durchführung des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tunesien statt. Da die benannte Ländervertreterin, Frau Staatssekretärin Jürgens-Pieper, sehr kurzfristig an der Teilnahme verhindert war, hat die Unterzeichnende in Absprache mit ihr die Länderinteressen vertreten. Die Delegation wurde auf deutscher Seite von Herrn VLR I Dr. Truhart, Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes, geleitet, auf tunesischer Seite von Herrn Botschafter Abdelhamid Ben Messaouda vom tunesischen Außenministerium.


Einleitende Bemerkungen:

Tunesien zeichnet sich von den Ländern Nordafrikas durch politische Stabilität und Zugewandheit zum Westen aus. Zu Frankreich bestehen immer noch enge politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen, so war Französisch auch die Verhandlungssprache. Doch ist Tunesien auch sehr deutschfreundlich, und im Tourismus steht Deutschland noch vor Frankreich an erster Stelle.

42 Prozent der tunesischen Bevölkerung sind unter 15 Jahre alt. Konsequenterweise wird der Bildung große Bedeutung beigemessen und ein betrachtlicher Teil des tunesischen Etats für Ausbildung und Erziehung verwendet. Daher hat die Zusammenarbeit mit Deutschland im Erzeihungswesen (Schule, Hochschule und berufliche Bildung) für Tunesien einen besonders hohen Stellenwert.






Das Verhandlungsklima war außerordentlich freundlich, und obwohl die tunesische Seite in einigen Projekten auf eine stärkere Unterstützung, durch die Bundesrepublik
Deutschlalld gehofft hatte, reagierte sie mit viel Verständnis auf die Darlegungen der deutschen Delegation zur augenblicklichen wirtschaftlichen Lage und die dadurch
entstehenden finanziellen Engpässe.

Sowohl der tunesische Kultur- als auch der Erzeihungsminister empfingen die Mitglieder der deutschen Delegation zu einem kurzen Gespräch und betonten den hohen Stellenwert der deutsch-tunesischen kulturellen Beziehungen.


Zu Ziff. 1.1.1.:
Die deutsche Sprache hat in den letzten Jahren besondere Förderung erfahren und wird an insgesamt 120 Lyceen unterrichtet. Der Unterricht wird von 87 Lehrern erteilt, 9700 Schüler lernen Deutsch. Die tunesische Seite wiederholte daher ihre Bitte, die Zahl der Stipendien im Schülerprämienprogramm zu erhöhen. Dem sollte nach Möglichkeit entsprochen werden, sobald die finanzielle Lage eine Ausweitung des Programms erlaubt.


Zu Ziff. 1.1.5:
Hiermit sollen die Schulbibliotheken der 120 Lyceen mit Deutschunterricht unterstützt werden. So werden u. a. 2 - 3 deutsch-französisch-deutsche Wörterbücher und je 1 Geschichtsbuch pro Lyceum benötigt. Vielleicht könnten letztere aus dem Bestand von Lehrmitteln an Schulen zur Verfügung gestellt werden.


Zu Ziff. 1.2.1:
Die tunesische Seite würde den Austausch von Experten im Hochschulwesen begrüßen, um bessere Kenntnis der deutschen Hochschulforschung zu erlangen und engere Bindungen an deutsche Hochschulen zu schaffen.


Zu Ziff. 1.2.4:
Trotz der nach wie vor äußerst geringen Rückkehrerquote der tunesischen Regierungsstipendiaten möchte Tunesien dieses Programm fortführen. Sie waren allerdings für eine höhere deutsche finanzielle Beteiligung dankbar.


Zu Ziff. 1.2.6.:
Das hier genannte Fachhochschul-Stipendienprogramm ist ein gemeinsames Programm der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Das Förderprogramm war ursprünglich auf 600 Stipendiaten angelegt. Diese Zahl wird z. Zt. nicht voll ausgeschöpft, obwohl auch die östlichen Länder Interesse an einer Beteiligung angemeldet haben und Mittel bereitgestellt haben, da das BMZ eine Umstrukturierung des Programms anstrebt.

Die tunesische Seite betonte, daß dies ein sehr erfolgreiches Programm sei und sie ihm nach wie vor große Bedeutung beimesse. Es seien bereits die Stipendien verlorengegangen, die die ehemalige DDR an Tunesien vergeben habe. Um so mehr bedauere sie, daß in den letzten Jahren auch keine Stipendien im Fachhochschul-Stipendienprogramm vergeben worden seien und bat dringend um die Wiederaufnahme.


Zu I (allgemein)
Zu dem Thema Unterricht und Forschung trug die tunesische Seite weiter vor, daß es in Tunesien zwei Sekundarschulabschlüsse gebe, einen für Natur- und einen für Geisteswissenschaften. Der Abschluß für Naturwissenschaften sei durchaus mit dem deutschen Abitur vergleichbar, man bäte daher darum, Absolventen mit diesem Abschluß in Deutschland direkt zum Studium zuzulassen.


Zu Ziff. III.1.1 - 1.3:
Die tunesische Seite würdigte insbesondere die deutschen Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes, so die Zusammenarbeit bei der Restaurierung des Mahidia-Schiffsfundes durch das Rheinische Landesmuseum Bonn, das Handschriftenprojekt in Kairouan und die Restaurierung des Dar Othman in Tunis, sowie die Hilfe bei der Errichtung des museums in Chemtou.

Im Bereich von Restaurierung und Konservierung von Handschriften, aber auch in den übrigen Bibliotheksdisziplinen möchte Tunesien von den deutschen Erfahrungen lernen und bat zu prüfen, ob außer den bewährten Partnern in der Zusammenarbeit weitere Bibliotheken bereit wären, durch die Ausbildung von Praktikanten, Entsendung von Bibliothekaren oder anderem Fachpersonal die tunesischen Bibliotheken zu unterstützen.


Zu Ziff. V.1.2:
Besonders wurde bedauert, daß die Sportzusammenarbeit zwischen Tunesien und dem Land Nordrhein-Westfalen zum Erliegen gekommen ist. Die tunesische Seite erklärte, daß weiterhin großes Interesse an einer Wiederbelebung bestehe.

Außerhalb des protokolls schlug der tunesische Kulturminister vor, ob man nicht ein Programm ins Auge fassen könne, bei dem Schüler und Studenten in Tunesien an Ausgrabungscamps teilnehmen. Ein solches Projekt würde die Kenntnis über land, Menschen und Geschichte Tunesiens bei jungen Leuten außerordentlich fördern.

Weiter würde auch eine Zusammenarbeit bei der Gesundheitserziehung und bei der Ausbildung von medizinischem Personal erbeten, was nach deutschem Verständnis allerdings nicht unter die kulturelle Zusammenarbeit fällt.

Sofern von Länderseite Interesse an einem Austausch auf diesen Gebieten besteht, könnten über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz entsprechende Kontakte hergestellt werden.

Tunesien, das nach wie vor einen ausgeprägten arabisch-afrikanisch-islamischen Charakter hat, ist aufgrund seiner Offenheit gegenüber dem Westen von allen Ländern der Region sicherlich besonders geeignet, in einem breit angelegten kulturellen Dialog und Austausch zu treten. Es wäre daher wünschenswert, wenn sich möglichst viele Länder an der Umsetzung der im Protokoll vorgeschlagenen Projekte beteiligen würden oder durch eigene Initiativen den Austausch zwischen beiden Ländern fördern würden.


(Dr. Irene Fellmann)


(23 S.) gesamtes Protokoll